Die Zunftordnung der fahrenden Mundwerker


Logo der fahrenden Mundwerker

Ein kleiner Auszug aus der Mundwerkerordnung:

 

(...) "Fahrende Mundwerker sind rechtschaffend Leut. Sie reisen durch Land und Flur mit gut Gewissen, hilfreich und freundlich. Wo ihre Hülfe gebraucht wird, zögern sie kein Sekund. Wo ihnen geholfen wird, danken sies´ mit erfrischender Mär und lustiger Musik. Sie reisen zu Fuß, mit dem Drahtesel, mit Mule und Esel oder mit der Dampfbahn - nie aber mit dem Automobil und bleiben nirgends länger als sieben Nächte. Ist ihnen ein Mundwerkerlehrling anvertrauet, so weisen sie ihn mit gutem Vorbild ein, daß er ihnen Ehre bereite, wenn er selbst einmal als fahrender Mundwerkergeselle übers Land zieht. Nie verschließen Sie das Ohr für gute neue Geschichten, nie für ein Lied, wenngleich schlecht gesungen. Aufs Herz kommts an, nicht auf die Stimm.

 

(...) Nie läßt sich der Mundwerker einwickeln in grobes Leutausrichten, Ratsch und Tratsch. Er trägt nur weiter was ehrvoll ist und gut. Kommt in einer Geschichte der Name eines Menschen vor, so fragt er ob er die Mär erzählen darf - ist der Mensch tot, so erfind einen Namen ihm neu. Überliefert Märchen verändert er nie, auch nicht Sagen alter Art. Geschichten mit schwacher Seele verwandelt er mundwerklich zu strammen Burschen. Geschichten mit hagerer Gestalt verwandelt er mundwerklich zu drallen Dirnen. Immer achten sie auf guten Geschmack bei der Mundwerkerei.

 


(...) Sind sie Gast in einem Haus so sind sie nicht laut noch anspruchsvoll. Die kleinste Kammer und ein einfach Bett ist genug. Sie trinken nicht über den Durst, das letzte Glas gebührt immer dem Gastgeber. Auch sind sie nicht faul zu fragen, wies ums Haus, um den Hof des Gastgebers steht." (...)