Die Zertifizierung zur*m Goldmund Märchen- und Geschichtenerzähler*in

Im Jahr 2020 wurde die seit 2003 gültige Zertifizierungsordnung der Stiftung Erzählen um weitere Zertifizierungsoptionen erweitert.

 

In den Berufsverband der "Goldmund Märchen- und Geschichtenerzähler*innen" wird aufgenommen wer folgende Anforderungen erfüllt:

  • Teilnahme an allen Modulen des Zertifikatskurses
  • Teilnahme an einem der öffentlichen Erzählkunstabende im Rahmen des Zertifikatskurses ODER, und dies ist seit 2020 NEU:
  • Nachweis eines öffentlichen Auftrittes im Erzählkunstumfeld außerhalb des Zertifikatskurses (z. B.  im Rahmen von ZungenZauberErzählZeit oder ähnliches)
  • Nachweis eines erzählpädagogischen Angebotes in einer öffentlichen Einrichtung (Kita, Hort, Inklusion, Schule, Pflege, Altenarbeit, Sozialarbeit, betreutes Wohnen, Mehrgenerationenhaus etc.)
  • Nachweis eines erzählkünstlerischen Angebotes im Rahmen der Touristik (Sagenwanderung, Themenstadtführung, Fahrende Mundwerkerei, etc.).

Bitte zu den oben genannten Möglichkeiten ein Video der Veranstaltung aufnehmen - Dein Auftritt wird ab der Woche 4 im Rahmen der Ausbildung angesehen und besprochen. Es genügt einfache Videoqualität, z. B. mit dem Smartphone.